Förderungen
1. FÖRDERUNG DER NACHWUCHSARBEIT
a) Nachwuchsmannschaften
Jeder Verein erhält pro gemeldeter Nachwuchsmannschaft (U 19-U15),
die den Meisterschaftsbetrieb regulär beendet hat, folgenden Zuschuss: EUR 100,00
Jeder Verein erhält pro gemeldeter Nachwuchsmannschaft (U 13-U11),
die den Meisterschaftsbetrieb regulär beendet hat, folgenden Zuschuss: EUR 50,00
Der Förderungsbeitrag, der laut Meisterschaftsausschreibung von den Vereinen ohne
Nachwuchsmannschaft einbezahlt wurde, wir vom OÖVV auf den erforderlichen Betrag aufgestockt.
b) Österreichische Nachwuchsmeisterschaften Indoor
Jede Mannschaft, die an einer Österr. Meisterschaft teilnimmt,
ganz egal ob diese zu Hause oder auswärts ausgetragen wird,
erhält anschließend einen Zuschuss
in Höhe der Schiedsrichterkosten lt. aktueller ÖVV Ausschreibung
Die Schirikosten lt. ÖVV Ausschreibung sind vom Verein zu tragen.
Für die Teilnahme an einer ÖM Indoor Schüler- Jugend- Junioren
Meisterschaft ( U19-U15) erhält anschließend einen Zuschuss von EUR 266,00
Für die Teilnahme an der ÖM Indoor Midi Meisterschaft (U13)
erhält anschließend einen Zuschuss von EUR 142,00
Für die Teilnahme an der ÖM Indoor Mini- und Supermini-
Meisterschaft (U12, U11) erhält anschließend einen Zuschuss von EUR 130,00
Die Schirikosten lt. ÖVV Ausschreibung sind vom Verein zu tragen.
Die Teilnahme an vom ÖVV ausgeschriebenen Qualifikationsturnieren
wird nicht gefördert.
Sollte die Großfeld -Mannschaft gewinnen, gibt es zusätzlich eine Prämie
von EUR 120,00
für Kleinfeld- Mannschaften beträgt die Prämie EUR 60,00
| Abrechnung für a) und b) a) Die Beträge werden den Vereinen für die Nachwuchsmannschaften, die in den offiziellen OÖ Bewerb bis Meisterschaftsende gespielt haben, nach Abschluss der Spielsaison ausbezahlt. b) Der OÖVV benötigt hierfür ein formloses Schreiben des jeweiligen Vereines sowie eine original von den SpielerInnen unterschriebene Letztempfängerliste als Nachweis. Indoor Einsendeschluss für die Unterlagen jeweils 15. Juli |
c ) O.Ö. und Österr. Nachwuchsmeisterschaften Beach
die O.Ö. NW LM Beach Volleyball mit OÖ Spielerlizenz erhalten
je SpielerIn EUR 30,00
Jeder Verein, der O.Ö. Landesmeister im Beach Volleyball zu den ÖM
Nachwuchsmeisterschaften entsendet erhält pro SpielerIn EUR 35,00
| Abrechnung für c) Der Betrag wird nach Möglichkeit bei der LM Siegerehrung ausbezahlt und mit Letztempfängerliste bestätigt. Beach Einsendeschluss für die Unterlagen jeweils 15. September |
d) SpielerInnen des OÖVV bis Jugend (U 17)
Für diesen Fonds wird pro Saison ein Betrag von EUR 1.500,00
zur Verfügung gestellt.
Die Aufteilung erfolgt nach einem Punktesystem jeweils für die Teilnahme an:
(Voraussetzung: Teilnahme an mindestens 5 Trainings pro SpielerIn):
a) Kadertraining/-lehrgang des OÖVV pro Tag 1 Punkt
b) Mitglied in der OÖVV Auswahl pro Spieltag 2 Punkte
c) Teilnahme am Kadertraining des ÖVV pro Tag 2 Punkte
d) Mitglied in der Österr. Auswahl pro Spieltag 3 Punkte
Für die hierfür erforderliche Statistik sind die jeweiligen Verbandstrainer verantwortlich.
| Abrechnung für d): Diese erfolgt nach Abschluss der Saison an die betroffenen Vereine direkt, da die Spieler ohnehin beim jeweiligen Einsatz eine Letztempfängerliste unterschreiben. |
2. LEISTUNGSFONDS
a) 1. und 2. Bundesliga
Vereine, die in obengenannten Liegen spielen, erhalten pro Mannschaft
und Saison folgende Zuschüsse:
1. Bundesliga incl. U 21 Mannschaft EUR 750,00
2. Bundesliga EUR 250,00
2. Bundesliga Aufstiegsbewerb EUR 125,00
| Abrechnung für a) Die Beträge werden jeweils nach Abschluss der Spielsaison ausbezahlt. Der OÖVV benötigt hierfür ein formloses Schreiben des jeweiligen Vereines sowie eine original von den SpielerInnen unterschriebene Letztempfängerliste als Nachweis. Indoor Einsendeschluss für die Unterlagen 15. Juli |

