Allgemeines

Doping
Die Verwendung von Dopingmitteln ist verboten! Für alle Bewerbe des OÖVV gelten die einheitlichen,
jeweils gültigen, von der BSO beschlossenen Dopingbestimmungen.


Einspruch
Jeder Einspruch gegen den Ablauf eines Spieles oder gegen einen teilnehmenden Spieler oder gegen
eine teilnehmende Mannschaft muss vom Mannschaftsführer im Spielbericht eingetragen werden.
Ein Verein kann darüber hinaus schriftlich binnen 3 Tagen beim OÖVV einen Einspruch einlegen.
Die Einspruchsgebühr kommt zur Vorschreibung, wenn der Einspruch abgewiesen wird.

Spielverschiebungen
Der Antrag eines Vereines zu einer Spielverschiebung bzw. Änderung erfolgt ausnahmslos über das
Internet im BMP (Sportadapter). Der antragstellende Verein informiert alle beteiligten Vereine.
Der Heimverein der Spielrunde ändert die Daten und alle bestätigen im Sportadapter.
Durch die Genehmigung des Wettspielreferenten werden die neuen Daten offiziell im Programm geändert.
Vorher sind diese auch nicht online ersichtlich und nicht gültig! (siehe Strafenkatalog)

Rundenüberschneidungen sollten dabei vermieden werden.
Bei beantragten Spielverschiebungen innerhalb von 10 Tagen bis maximal 5 Tagen vor dem festgesetzten Spieltermin wird eine Gebühr von 15 Euro eingehoben. Nach dieser Frist werden Spielverschiebungen nicht mehr genehmigt.

Strafen und Strafenkatalog

Die Art der Strafen bzw. die genaue Höhe der jeweiligen Strafen ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen.

Strafordnung
Es gelten die Bestimmungen der Disziplinar- und Rechtsmittelordnung des ÖVV sinngemäß mit folgenden Besonderheiten:

Strafverfügungen, mit denen Verstöße gemäß dem Strafenkatalog geahndet werden, können vom zuständigen Ligareferenten erlassen werden.

Gegen die Strafverfügung kann innerhalb von 10 Tagen (Poststempel) Einspruch erhoben werden. Damit wird das ordentliche Verfahren gemäß §11 Disziplinarordnung des ÖVV eingeleitet, wenn nicht schon der Ligareferent dem Einspruch stattgibt.

1.Instanz - Strafreferent ( Rechtsreferent ) des OÖVV

Der Strafreferent des OÖVV entscheidet in allen Fällen von Regelverstößen und Disziplinarangelegenheiten binnen 2 Wochen nach Durchführung des Spiels bzw. Einlangen einer Anzeige.

Der Strafreferent entscheidet nach der erforderlichen Beweisaufnahme mit Disziplinarerkenntnis. Falls der Strafreferent von seiner Entscheidung unmittelbar betroffen oder verhindert ist, tritt an seine Stelle der vom Vorstand des OÖVV bestimmte Vertreter.

Der Strafreferent kann für Disziplinarvergehen Geldstrafen in der Höhe bis € 150,- verhängen.

2.Instanz - Rechtsmittelausschuss

Gegen Entscheidungen des Strafreferenten oder anderer Referenten sowie gegen Disziplinarerkenntnisse kann Berufung erhoben werden. Über die Berufung entscheidet der Rechtsmittelausschuss binnen zwei Wochen mit Beschluss endgültig.

Der Rechtsmittelausschuss besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden, dem Wettspielreferenten und dem Schiedsrichterreferenten.

Falls ein Mitglied bereits in erster Instanz entschieden hat, von der Entscheidung unmittelbar betroffen oder verhindert ist, treten die Ersatzmitglieder in der vom Vorstand festgelegten Reihenfolge ein.

Für den Fall, dass dem Rechtsmittel nicht stattgegeben wird, kommt die Einspruchs- oder Berufungsgebühr zur Vorschreibung.

Verlust der Bewerbszugehörigkeit und der Kaution
Die Bewerbszugehörigkeit und zugleich die Bewerbskaution verliert eine Mannschaft, wenn sie

  • mehr als drei Spiele eines laufenden Bewerbes infolge Nichtantritts oder Strafverifizierung nicht austrägt

  • nach Nennungsschluss, jedoch vor Beginn des Bewerbes die Nennung zurückzieht

  • während der Meisterschaft freiwillig aus einem Bewerb ausscheidet.


Die von ihr bisher erzielten Resultate werden laut ÖVV-Wettkampfordnung Art. 3, § 14 verifiziert.

Verlust der Spielklassenzugehörigkeit
Wird die verbindliche Spielberechtigungsliste (Rangliste erscheint am 19. Juni 2009) nicht eingehalten, muss die betreffende Mannschaft in der untersten Spielklasse neu beginnen.

Ausscheiden einer Nachwuchsmannschaft
Scheidet eine für eine LL Mannschaft gemeldete Nachwuchsmannschaft aus einem Bewerb aus und erfüllt dadurch eine Mannschaft der LL nicht mehr ihre Nachwuchsverpflichtungen gemäß Punkt 1.5.f der Ausschreibung, muss sie nach dem Grunddruchgang in die 1.Klasse absteigen.
Scheidet die Nachwuchsmannschaft im Meister Play-Off aus, wird die LL-Mannschaft an letzter Stelle gereiht und beginnt in der darauffolgenden Saison in der 1.Klasse.

Scheidet eine Nachwuchsmannschaft im Aufstiegs Play-Off aus, wird die Mannschaft an letzter Stelle gereiht. In allen Fällen ist die Mannschaft in der darauffolgenden Spielsaison nicht berechtigt in die LL Aufstiegs Play-Off aufzusteigen.

Versäumte Spielverpflichtungen

A) Nichtantritt
Tritt eine Mannschaft zu einem Pflichtspiel nicht an, so hat sie eine Strafe lt. Strafenkatalog des OÖVV zuentrichten. Zudem wird das Spiel mit 0:3 Sätzen und 0:75 Ballpunkten bzw. 0:2 und 0:50 Ballpunktenstrafverifiziert und die Mannschaft erhält ein Sternchen (*), das ihre Platzierung gegenüber punktegleichen Mannschaften verschlechtert.

Entstehen einem anderen Verein Reisekosten, so können sie beim schuldtragenden Verein geltend gemacht werden.

Höchstvergütung: Pro Mannschaft ein Kilometergeld von Euro 0,36 pro km.

Die Forderung ist schriftlich an den schuldtragenden Verein zu richten, eine Abschrift dem OÖVV zu senden.Bestehen weitere Forderungen auf Entschädigungszahlungen, z.B. bei Heimspielen mit zahlendem Publikum, so ist ein entsprechender Antrag vom fordernden Verein an den OÖVV zu richten, der die Angelegenheit entscheiden wird (z.B. durch Verhängung einer Zusatzstrafe, Einbehaltung der Kaution, etc).

B) Nichtantritt aufgrund "Höherer Gewalt"

Wird eine Mannschaft durch "höhere Gewalt" (z.B. Autounfall - mit Bestätigung von Gendarmerie oder Autoklub) daran gehindert, einen Spieltermin einzuhalten und wird dies vom OÖVV anerkannt, so werden die entfallenen Spiele neu angesetzt.

Die Ursache des Spielausfalles muss dem OÖVV und Wettspielreferenten sofort gemeldet und bei Bedarf schriftlich glaubhaft gemacht werden.

C) Nichtantritt auf Grund von Verletzung

Bei Verletzung eines Spielers am Spieltag beim Einspielen oder beim 1. Spiel wird bei Vorlage einer Bestätigung des Krankenhauses die Strafe halbiert.

D) Vorgetäuschtes Spiel

Wird ein Bewerbsspiel nicht ausgetragen, sondern nur als ausgetragen vorgetäuscht, so wird das Spiel mit 0:0 gewertet. Beide Mannschaften erhalten ein *. Es wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.



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